«Dringende Überweisung» – CEO-Betrug bleibt ein Dauerbrenner für KMU

4. Februar 2026

Der sogenannte CEO-Betrug gehört nach wie vor zu den am meisten dem BACS gemeldeten Betrugsmethoden und hat im vergangenen Jahr verglichen mit 2024 von 719 auf 971 Fälle zugenommen. Auch in der vergangenen Woche gingen beim BACS erneut Meldungen ein, die zeigen, dass die Täter ihre Masche stetig verfeinern. Sie setzen nicht mehr ausschliesslich auf gefälschte E-Mails, sondern auch gezielt auf psychologische Manipulation und künstliche Intelligenz

In der Hektik des Geschäftsalltags sind E-Mails von Vorgesetzten oft der Taktgeber für Prioritäten. Wenn die Geschäftsleitung eine Anweisung gibt, wird diese meist schnell und ohne grosse Rückfragen ausgeführt. Genau diesen Reflex nutzen Cyberkriminelle beim CEO-Betrug aus. Die Angriffe erfolgen oft wellenartig und treffen KMU oder Vereine jeder Grösse. Die Betrüger nutzen dabei vor allem Daten aus öffentlichen Quellen. Im Visier stehen deshalb vor allem Firmen, Vereine oder Gemeinden, die Informationen zu ihren Mitarbeitenden oder ihrem Team auf ihrer Website oder in den sozialen Medien veröffentlichen.

Am Anfang steht die Recherche

Anders als bei massenhaft versendeten Phishing-E-Mails bereiten sich die Täter beim CEO-Betrug vor. Sie durchsuchen soziale Netzwerke wie LinkedIn oder die Firmenwebseite sowie das Handelsregister, um Hierarchien, Zuständigkeiten und Abwesenheiten zu analysieren. Sie wissen genau, wer in der Buchhaltung Zugriff auf die Konten hat und wer in der Geschäftsleitung weisungsbefugt ist.

Das typische Szenario, das dem BACS immer wieder gemeldet wird, läuft folgendermassen ab: Ein Mitarbeitender der Finanzabteilung erhält eine E-Mail, die scheinbar vom CEO stammt. Der Absendername stimmt und auch die E-Mail-Adresse scheint auf den ersten Blick vertrauenswürdig. Erst beim zweiten Blick fallen hier Unstimmigkeiten auf. Betrüger nutzen oft Domänen mit «Typosquatting» also minimale Buchstabendreher in der Domäne.

Autorität trifft auf Zeitdruck

In der Nachricht wird meist ein Szenario konstruiert, das als «Bitte» formuliert wird und Eile erfordert. Beliebte Vorwände sind:

  • Eine dringende Zahlung an einen ausländischen Lieferanten, meist gefolgt von der Frage nach dem offenen oder aktuellen Kontostand;
  • Der Kauf von Geschenkkarten oder Gutscheinen für Partner, der sofort erledigt werden muss.

Die Täter bauen dabei psychologischen Druck auf. Formulierungen wie «Ich verlasse mich auf Ihre Diskretion», «Ich bin unglaublich dankbar» oder «Führen Sie die Zahlung sofort aus» sollen den Mitarbeitenden davon abhalten, die üblichen Sicherheitsvorgaben einzuhalten oder Rückfragen zu stellen.

Frage nach dem Kontostand auf Deutsch oder Schweizerdeutsch.

E-Mail mit Bitte um Erledigung einer dringenden Aufgabe.

«Schnelle Bitte» auf Schweizerdeutsch.

Neue Variante via WhatsApp und mit KI

CEO-Betrug findet aber nicht nur via E-Mail statt. Auch über WhatsApp oder Telefon werden die Betrugsversuche mittlerweile getätigt. Eine besorgniserregende Entwicklung ist hierbei der zunehmende Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Kriminelle nutzen KI-Tools, um den Schreibstil des echten Vorgesetzten zu imitieren – inklusive typischer Grussformeln oder Redewendungen. Wie ein in der letzten Woche publik gewordener Fall im Kanton Schwyz gezeigt hat, bei dem eine Firma mehrere Millionen Franken verloren hat, werden vermehrt auch Deepfake-Audioanrufe oder Sprachnachrichten eingesetzt. Dabei wird die Stimme des Chefs oder eines Geschäftspartners durch künstliche Intelligenz täuschend echt imitiert.

Auch mittels künstlicher Intelligenz manipulierte Videokonferenzen wurden bereits beobachtet. Diese scheinen aber in der Umsetzung für die Betrüger noch zu aufwändig zu sein. Wahrscheinlich handelt es sich noch um Versuchsballone. Die Angreifer konzentrieren sich eher auf die Telefonvariante und das Klonen der Stimme.

Immer wieder Anwaltskanzleien

Das BACS erhält auch immer wieder Meldungen, dass der Kontakt über Anwälte stattfindet. Es werden dabei die Namen existierender und in der Schweiz ansässiger Anwaltskanzleien missbraucht, um bei den Opfern Vertrauen zu schaffen. Der vermeintliche Vorgesetzte fragt in diesem Fall das Opfer, ob ein spezifischer Anwalt bereits wegen einer vertraulichen Sache oder eines dringenden Mandats Kontakt aufgenommen habe. Diese Erwähnung einer Drittperson soll zusätzliche Seriosität und rechtlichen Druck aufbauen. Zudem kennen die Opfer die Eigenschaften und Gepflogenheiten des Anwalts nicht so gut, wie die des Chefs oder der eigenen Mitarbeitenden. Die Betrüger müssen sich deshalb auch nicht mehr so grosse Mühe geben, die Person zu imitieren. In der Regel geben sich die Betrüger danach als besagter Anwalt aus, um unter dem Vorwand höchster Geheimhaltung eine dringende Auslandsüberweisung einzufordern.

Empfehlungen

Das BACS rät Unternehmen, technische und organisatorische Hürden aufzubauen:

  • Vier-Augen-Prinzip: Führen Sie für Zahlungen und für Änderungen an Stammdaten (z. B. neue IBAN eines Lieferanten) zwingend eine Kollektivunterschrift oder eine Freigabe durch eine weitere Person ein.
  • Verifizierung über einen zweiten Kanal: Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten – insbesondere, wenn sie «dringend» oder «geheim» ist –, rufen Sie den Auftraggeber an. Nutzen Sie dafür nicht die Nummer in der E-Mail, sondern die Ihnen bekannte Nummer.
  • Keine Ausnahmen: Vereinbaren Sie klar, dass Sicherheitsprozesse auch (und gerade) bei Anweisungen der Chefetage nicht umgangen werden dürfen. Eine gesunde Skepsis sollte in der Unternehmenskultur als Stärke, nicht als Ungehorsam gelten.
  • Markierung externer E-Mails: Konfigurieren Sie Ihren E-Mailserver so, dass E-Mails von externen Absendern im Betreff oder im Textkörper deutlich markiert werden (z. B. «EXTERNAL»). So fällt es sofort auf, wenn eine E-Mail angeblich vom internen CEO kommt, aber eigentlich von einer externen Adresse gesendet wurde.

Quelle: NCSC Schweiz

Ähnliche Beiträge

  • Schweizer Messenger-Dienst Threema von deutscher Firma aufgekauft

    14. Januar 2026 Comitis Capital übernimmt die Schweizer Softwarefirma und deren Messenger-Dienst. Der Investor will am “kompromisslosen Datenschutz” festhalten. Das Schweizer Softwareunternehmen Threema bekommt einen neuen Besitzer. Wie die deutsche Investmentfirma Comitis Capital mitteilt, hat sie eine Vereinbarung zum Kauf mit dem bisherigen Besitzer Afinum Management und den Threema-Gründern getroffen. Über den Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht. Threema startete 2012, die dazugehörige Firma für den…

  • Excel: 2 mächtige Funktionen: SVERWEIS und VLOOKUP

    17. Januar 2026 SVERWEIS Der SVERWEIS macht Ihnen die Arbeit in Excel erheblich einfacher. Statt grosse Datensammlungen selbst nach einem Wert zu durchsuchen, übernimmt das die SVERWEIS-Funktion und gibt ihnen das Ergebnis sogar aufbereitet in einer anderen Zelle wieder. Damit auch Sie von der Nützlichkeit der Excel-Funktion profitieren können, erklären wir Ihnen den SVERWEIS Schritt für Schritt an einem Beispiel und geben Ihnen praktische Ideen,…

  • Razzia gegen Werbe-Betrüger mit Prominenten

    08. Dezember 2025 Endlich gehen die Behörden gegen Fake-Werber vor, die mit Promis werben. Razzia gegen Werbe-Betrüger Ermittlern der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und der Kriminalpolizei Würzburg ist ein bedeutender Schlag gegen die Zulieferer-Industrie des sogenannten Cybertrading-Betrugs gelungen. Bei einer von Europol unterstützten Razzia am 25. November wurden 14 Objekte in Deutschland und Israel durchsucht, darunter in Tel Aviv und Düsseldorf. Ziel waren die Netzwerke,…

  • 5 Windows 11-Tricks für jedermann

    27. Dezember 2025 1. Virtuelle Desktops nutzen Nutzen Sie virtuelle Desktops, um Ihre Arbeitsfläche am PC zu erweitern und sich besser zu organisieren. Schritt-für-Schritt-Anleitung: 2. Texte in Windows diktieren Sparen Sie Zeit, indem Sie Texte in Windows diktieren, anstatt sie zu tippen. Schritt-für-Schritt-Anleitung: Text diktieren: Sprechen Sie den Text, den Sie eingeben möchten. Diktierfunktion aktivieren: Drücken Sie WIN + H, um die Diktierfunktion zu aktivieren. 3….

  • Neue Sicherheitsfunktionen für Google’s Android (ab V15)

    31. Januar 2026 Google verbessert die Sicherheit von Android-Smartphones weiter, um sie vor unbefugtem Zugriff, beispielsweise im Falle eines Diebstahls, zu schützen. Neue Funktionen wurden angekündigt. Google stattet Android mit neuen Sicherheitsfunktionen aus . Diese sollen Gerätedaten auf Smartphones und Tablets „vor, während und nach einem Diebstahlversuch“ schützen. Die neuen, mehrschichtigen Verteidigungsmechanismen schützen persönliche Daten nicht nur im Falle eines Gerätediebstahls, sondern auch vor neugierigen Kinderhänden. Wie…